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Mieterselbstauskunft: Tipps für Vermieter (inkl. Vorlage)

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
1. Okt 2024 / 16 Min. Lesezeit

Wenn Sie nach einem Mieter für Ihre Wohnung suchen, ist die Mieterselbstauskunft ein wichtiges Hilfsmittel. Hierin geben Interessenten Informationen zu ihrer Person, ihrem Einkommen, ihren früheren Mietverhältnissen, ihrem Beruf und weiteren relevanten Daten. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie als Vermieter eine Vorlage der Mieterselbstauskunft zu Verfügung stellen, in der alle relevanten Fragen gestellt werden. In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie zusätzliche die Gründe, für eine Mieterselbstauskunft, die zulässigen und unzulässigen Fragen und welche Konsequenzen es hat, wenn Interessenten bei der Mieterselbstauskunft lügen. Des Weiteren können Sie eine kostenlose Vorlage für eine Mieterselbstauskunft als PDF downloaden.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein vom Mieter ausgefülltes Formular, das ein wichtiger Bestandteil des Mietprozesses ist und dazu dient, dem Vermieter relevante Informationen über die potenziellen Mieter zur Verfügung zu stellen. Dabei werden verschiedene Fragen zu persönlichen Daten, Einkommen, bisherigen Vermietern und Schufa-Einträgen beantwortet. Die Informationen, die in der Mieterselbstauskunft angeben werden, dienen Ihnen als Vermieter dazu, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Oft stellt der Vermieter für Mietinteressenten eine Vorlage der Mieterselbstauskunft zur Verfügung, die ausgefüllt und unterschrieben zurückgegeben werden muss. Nach der Wohnungsbesichtigung oder spätestens vor Abschluss des Mietvertrags wird der Vermieter die Mieterselbstauskunft prüfen. Fehler oder Unvollständigkeiten können dazu führen, dass Zweifel an der Zuverlässigkeit potenzieller Mieter entstehen. Durch eine vollständige und korrekte Mieterselbstauskunft können Sie sicherstellen, dass Sie als Vermieter alle relevanten Informationen haben und eine fundierte Entscheidung treffen können.

Gründe für die Mieterselbstauskunft

Eine Mieterselbstauskunft ist für Vermieter ein unverzichtbares Instrument bei der Auswahl von Mietinteressenten. Durch die Beantwortung verschiedener Fragen können Vermieter wichtige Daten über den Mietinteressenten erhalten, wie beispielsweise Informationen zu Einkommen, bisherigen Mietverhältnissen, Beruf oder Zahlungsfähigkeit. Warum ist eine solche Selbstauskunft also wichtig? Zum einen bietet sie Ihnen als Vermieter die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck über potenziellen Mieter zu verschaffen und Ihre Angaben zu überprüfen. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Entscheidung über die Vermietung und können helfen, mögliche Risiken einzuschätzen.

Zum anderen ermöglicht das Formular der Mieterselbstauskunft dem Vermieter, sich einen umfassenden Überblick über den Mietinteressenten zu verschaffen und offene Fragen zu klären. Dies schafft Vertrauen und Transparenz auf beiden Seiten, was zu einer reibungslosen Zusammenarbeit im Rahmen des Mietverhältnisses beitragen kann. Des Weiteren ist es wichtig zu beachten, dass Vermieter berechtigt sind, bestimmte Fragen zu stellen und Informationen in der Mieterselbstauskunft einzufordern. Im Rahmen des rechtlichen Rahmens dürfen Vermieter beispielsweise nach Angaben zu Einkommen und Beruf, sowie nach bisherigen Mietverhältnissen und dem Grund des Umzugs fragen. Diese Informationen sind essentiell für die Vermieter, um eine Entscheidung zu treffen und den geeignetsten Mieter für die Wohnung auszuwählen.

Gut zu wissen

Das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft ist keine gesetzliche Pflicht. Das Nichtausfüllen führt aber häufig dazu, dass Vermieter sich für einen anderen Mietinteressenten entscheiden, weshalb das Dokument in den meisten Fällen freiwillig von den Interessenten ausgefüllt wird.

Diese Daten müssen in der Mieterselbstauskunft enthalten sein

In der Mieterselbstauskunft sind bestimmte Daten von entscheidender Bedeutung. Sie dienen Vermietern dazu, zukünftige Mieter besser kennenzulernen und eine fundierte Entscheidung über die Vermietung zu treffen. Dennoch darf der Vermieter nur solche Fragen stellen, die im Rahmen des Mietvertrags und der Wohnungsbesichtigung relevant sind. Dabei sind nur solche Fragen erlaubt, die den Mieter – gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)– nicht in seinen Rechten beeinträchtigen. Es gibt drei Phasen, in denen Vermieter relevante Informationen erfragen – Wohnungsbesichtigung, Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss.

Wohnungsbesichtigung

  • allgemeine Daten zur Identifikation: Name, Adresse, Geburtstag, Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Angaben zum Wohnungsberechtigungsschein: Wenn es sich um sozial geförderte Wohnungen handelt.

Vertragsanbahnung

  • Angaben zu Beruf, Einkommen und finanzieller Lage: Hierbei darf der Vermieter nur nach dem Nettoeinkommen fragen. Wird die Miete hingegen von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, so darf der Vermieter nicht nach den Einkommensverhältnissen fragen.
  • Angaben zu bisherigen Mietverhältnissen: Diese Frage ist umstritten, bei der es verschiedene Urteile gibt.
  • Haustiere
  • Grund des Umzugs
  • Genaue Anzahl der Personen: Hier kann gefragt werden, ob es sich um Kinder und/oder Erwachsene handelt.
  • Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren gegen den Mieter eröffnet wurde.

Vertragsabschluss

  • Nachweise zu Einkommensverhältnissen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerbescheid)
  • Bonitätsauskunft
  • Konto- und Bankdaten: Diese benötigt der Vermieter, um gegebenenfalls später Guthaben zu überweisen.

Um sicherzustellen, dass die Mieterselbstauskunft vollständig und korrekt ausgefüllt wird, können Sie auf eine Vorlage zur Mieterselbstauskunft zurückgreifen, die alle relevanten Fragen und Felder bereits beinhaltet. Indem Sie Ihren Mietinteressenten diese Vorlage bereitstellen, erhöhen Sie die Chancen auf eine erfolgreiche Mietersuche. Im Folgenden befindet sich die kostenlose Vorlage der Mieterselbstauskunft als PDF zum downloaden.

Mieterselbstauskunft – Kostenlose Mustervorlage

Unsere Experten von Jacasa haben eine kostenlose Mustervorlage für eine Mieterselbstauskunft erstellt, in der alle wichtigen Informationen zum Mieter abgefragt werden.

Vorlage herunterladen

Welche Daten dürfen nicht abgefragt werden?

Nicht alle Fragen bezüglich der Miete sind gesetzlich zulässig. Es gibt bestimmte Grenzen, weswegen Mietinteressenten auf unzulässige Fragen mit einer Lüge antworten dürfen. Aber denken Sie dran, dies ist eine seltene Ausnahmesituation, in der mit Lügen geantwortet werden darf. Beispiele von unzulässigen Fragen sind:

  • Religion
  • Herkunft oder Nationalität
  • Sexuelle Orientierung
  • Parteizugehörigkeit
  • Familienplanung
  • Gesundheitszustand
  • Vorstrafen / Ermittlungsverfahren
  • Persönliche Interessen (Musikgeschmack, wie viele Freunde/Besuch)

Auch die Frage nach dem vorherigen Mietverhältnis ist umstritten, denn hier gibt es widersprüchliche Urteile, ob Sie als Mietinteressent Name und Anschrift des Vermieters wahrheitsgemäß angeben müssen.

Gut zu wissen

Einige Fragen sind immer wieder umstritten, wie zum Beispiel der Familienstand. Noch vor einigen Jahren war es vollkommen selbstverständlich, diese Angaben in einer Mieterselbstauskunft zu machen, während es heutzutage immer mehr als unzulässig angesehen wird, ob jemand verheiratet oder ledig ist, da es für den Vermieter nicht von wirtschaftlichem Interesse ist.

Lügen bei der Mieterselbstauskunft

Generell ist es nicht erlaubt, beim Ausfüllen der Mieterselbstauskunft falsche Angaben zu machen. Werden dennoch im Formular der Mieterselbstauskunft falsche Aussagen getätigt, bleiben dem Vermieter unterschiedliche Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Zunächst ist es wichtig, ob die falsche Angabe bei einer zulässigen oder unzulässigen Frage getätigt wurde. Wird bei einer unzulässigen Frage gelogen, kann der Vermieter keine rechtlichen Maßnahmen ergreifen.

Allerdings haben Vermieter bei zulässigen Fragen mehrere Möglichkeiten, gegen die Lügen in der Mieterselbstauskunft vorzugehen, wobei es davon abhängt, wann der Schwindel auffliegt und ob es Beweise gibt. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Werden falsche Angaben auf zulässige Fragen noch vor dem Einzug entdeckt, kann der Vermieter den Mietvertrag für ungültig erklären und Schadenersatzverlangen, beispielsweise für die Kosten der erneuten Mietersuche. Werden die Falschangaben erst nach dem Einzug vom Vermieter entdeckt, können Vermieter fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Falschaussage unzumutbar ist. Ein Urteil des Landgerichts München zeigt dies deutlich: Eine Mieterin musste die fristlose Kündigung akzeptieren, da sie bei der Selbstauskunft ihr Einkommen falsch angegeben und eine angestellte Tätigkeit vorgetäuscht hatte, obwohl sie freiberuflich tätig war. Das Gericht bewertete dies als Täuschung seitens der Mieterin und der Vermieter bekam recht (Landgericht München I, Urteil v. 25.03.2009, Az.: 14 S 18532/08).

Die Schufa

Die Schufa sollte vor jeder Vermietung vom Vermieter angefragt werden, da die Schufa als Bonitätsnachweis dient, der ihm Informationen über die finanzielle Situation und die Kreditwürdigkeit des Mietinteressenten gibt. Dies kann für Vermieter eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Außerdem kann der Vermieter Informationen über die Zahlungshistorie, Schulden und Kredite, Einkommen und Beschäftigungsverhältnis, Wohnhistorie sowie negative Einträge einsehen. Dennoch dürfen Vermieter nur Informationen einsehen, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit relevant sind.

Makler zeigt einem potenziellen Mieter die Mieterselbstauskunft.

Vorteil Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Ein deutlicher Vorteil bei der Auswahl der Mieter ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Der vorherige Vermieter bestätigt in diesem Dokument, dass es keine offenen Mietzahlungen oder Rückstände gibt und der Mieter immer anstandslos gezahlt hat. Dabei gilt zu beachten, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die Mietschuldenfreiheit auszustellen. Liegt die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vor, kann dies auch auf ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter hindeuten.

Die ungefragte Aufklärungspflicht

Es gibt bestimmte Situationen, auf die Mietinteressenten Sie als Vermieter hinweisen müssen, ohne dass danach gefragt wird. Dabei handelt es sich um die sogenannte ungefragte Aufklärungspflicht. Diese gilt, wenn zum Beispiel

  • der Mietzins 75 % oder mehr des Nettoeinkommens beträgt.
  • die Miete vom Jobcenter oder einem anderen Grundsicherungsträger übernommen wird.
  • über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

In diesen Fällen muss der Vermieter unaufgefordert vom Mietinteressenten über seine Situation in Kenntnis gesetzt werden.

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Wichtige Tipps zur Mieterselbstauskunft für Vermieter

Eine Mieterselbstauskunft ist eine wertvolle Hilfe, wenn sie sinnvoll eingesetzt wird. So ist es zum Beispiel ratsam, die Selbstauskunft den Interessenten bereits vor der Wohnungsbesichtigung zukommen zu lassen, um anhand ihrer die Auswahl einzugrenzen. Achten Sie außerdem darauf, dass das Formular der Mieterselbstauskunft folgende Kriterien erfüllt:

  • Sie ist von allen Mietinteressent ausgefüllt und unterschrieben.
  • Alle Felder sind vollständig ausgefüllt. Wenn dies nicht der Fall ist, können fehlende Daten später nachgetragen werden.
  • Als Vermieter haben Sie selbst keine Angaben auf dem Formular gemacht.

Wenn Interessent sich weigern, die Mieterselbstauskunft auszufüllen oder bestimmte Angaben zu machen, sollten sie nicht weiter in Betracht gezogen werden. Nachdem Sie die ausgefüllten Mieterselbstauskünfte erhalten haben, sollten Sie die Angaben der Interessent gründlich überprüfen:

  • Lassen Sie sich die aktuellen Verdienstnachweise der letzten drei Monate vorlegen.
  • Seien Sie bei Angaben zu Haustieren und Musikinstrumenten aufmerksam und lassen Sie sich diese genauer erläutern.
  • Prüfen Sie, ob die angegebenen Einkünfte und die Mietausgaben realistisch zusammenpassen.
  • Überprüfen Sie die Angaben zur eidesstattlichen Versicherung durch eine Kreditauskunft.
  • Kontaktieren Sie, wenn möglich, den vorherigen Vermieter.
  • Führen Sie ein persönliches Gespräch mit allen Personen, die einziehen wollen, einschließlich der Kinder.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass eine sorgfältige Mieterselbstauskunft für Vermieter von entscheidender Bedeutung ist. Sie bietet eine wichtige Grundlage, um die Bonität und Zuverlässigkeit potenzieller Mieter zu beurteilen. Vermieter sollten sicherstellen, dass alle gestellten Fragen zulässig und relevant sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Hierbei hilft eine kostenlose Vorlage für eine Mieterselbstauskunft als PDF.

Entdecken Sie falsche Angaben vor dem Einzug, haben Sie das Recht, den Mietvertrag anzufechten und Schadenersatz zu verlangen. Wenn die Falschauskünfte erst nach dem Einzug aufgedeckt werden, können Sie in schweren Fällen fristlos kündigen. Es ist ratsam, alle Aussagen der Mieter gründlich zu überprüfen und gegebenenfalls Nachweise anzufordern. Dabei sollten Sie stets eine gute Dokumentation führen, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Ein gutes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen hilft, Ihre Position zu stärken und Risiken zu minimieren.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform...
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Mieterselbstauskunft

  • Woher bekommt man die Mieterselbstauskunft?

    Um eine Mieterselbstauskunft zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Als Vermieter können Sie online nach einem Muster für eine Mieterselbstauskunft suchen, das Ihren Erwartungen entspricht. Es gibt verschiedene Websites, auf denen Sie Vorlagen finden, die Sie herunterladen können. Das Formular können Sie bei der Besichtigung den Interessenten zur Verfügung stellen.

  • Was gehört alles in eine Mieterselbstauskunft?

    Folgende Angaben gehören typischerweise in eine Mieterselbstauskunft: 1. Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten und Staatsangehörigkeit. 2. Familienstand: Angabe, ob man ledig, verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Falls verheiratet oder in einer Partnerschaft, können auch Informationen über den Ehe- oder Lebenspartner erfragt werden. 3. Berufliche Angaben: Hier soll der aktuelle Beruf bzw. die aktuelle Tätigkeit angegeben werden. Auch Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer und Einkommenshöhe können gefragt sein. 4. Finanzielle Situation: Informationen über monatliches Einkommen sowie eventuelle monatliche Ausgaben wie Miete, Nebenkosten oder andere Verbindlichkeiten. 5. Bürgen: Falls vorhanden, können Angaben zu Personen gemacht werden, die als Bürgen zur Verfügung stehen. 6. Haustiere: Hier kann der Mieter angeben, ob er Haustiere hat und wenn ja, um welche Tiere es sich handelt. 7. Vorherige Wohnsituation: Informationen über die aktuelle bzw. vorherige Wohnadresse, Mietdauer und Kontaktdaten des Vermieters. 8. Hobbys und Interessen: Optional können auch persönliche Interessen und Hobbys angegeben werden.

  • Wer füllt die Mieterselbstauskunft aus?

    Die Mieterselbstauskunft wird in der Regel vom potenziellen Mieter oder der potenziellen Mieterin ausgefüllt. Die Mieter sind dafür verantwortlich, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

  • Welche Auskunft darf man vom Mieter verlangen?

    Von einem Mieter darf man verschiedene Auskünfte verlangen. Zunächst kann man den Mieter bitten, Angaben zur eigenen Person zu machen. Dazu gehört unter anderem der vollständige Name, das Geburtsdatum sowie die aktuelle Anschrift. Des Weiteren kann man den Mieter auch nach seiner beruflichen Tätigkeit und dem Arbeitgeber fragen. Darüber hinaus kann man Auskünfte zum Mietverhältnis einholen. Dazu zählt beispielsweise die Frage nach der Anzahl der Personen, die in der Mietwohnung leben werden, sowie nach eventuellen Haustieren. Auch Informationen über die geplante Dauer des Mietverhältnisses können von Bedeutung sein. Bei Zweifeln an der finanziellen Situation des Mieters ist es außerdem möglich, eine Auskunft über das monatliche Einkommen einzufordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Fragen an den Mieter in einem angemessenen Rahmen bleiben müssen und dass man sich auf rechtlich zulässige Fragen beschränkt. Ein Mieter hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und muss nicht alle Fragen beantworten.

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