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Erbrecht: Alles, was Sie über die gesetzliche Erbfolge wissen müssen

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
15. Dec 2023 / 20 Min. Lesezeit

Mit dem Thema Erbrecht möchte man sich am liebsten eher später als früher auseinandersetzen. Dabei ist es enorm wichtig, sich schon frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer im Falle des Todes das Vermögen und gegebenenfalls auch die Immobilie(n) übernehmen soll. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur gesetzlichen Erbfolge, die verschiedenen Arten von Erbschaften, wer in welchem Fall erbberechtigt ist und wie Sie Ihr eigenes Erbe optimal planen können.

Wichtige Begriffe im Erbrecht kurz erklärt

BegriffErklärung
ErblasserDer Erblasser ist diejenige Person, dessen Vermögen nach dem Tod an die Erben verteilt wird.
AlleinerbeEin Alleinerbe ist eine einzige Person oder Organisation, die als Erbe eingesetzt wurde.
ErbengemeinschaftEine Erbengemeinschaft bedeutet, es gibt mehrere Erben, die eine Gemeinschaft bilden. Hierbei kann allerdings keiner der Erben alleine über einzelne Nachlassgegenstände verfügen.
SchlusserbeAls Schlusserbe wird derjenige bezeichnet, der als letzter in der Kette erbt. Häufig beim Berliner Testament, wo zuerst die Eheleute kommen und die Kinder als Schlusserben gesetzt werden.
Vor- und NacherbeBei einer Vor- und Nacherbschaft erfolgt die Weitergabe des Erbes nach dem Todesfall des Erblassers zunächst an den Vorerben. Erst nach dem Ableben des Vorerben geht das Erbe auf den Nacherben über. Steuerlich werden jedoch beide als Voll-Erben behandelt, was zur Folge hat, dass zweimal Erbschaftsteuer anfällt.
ErbteilDer Erbteil stellt den Anteil dar, den eine Person unter mehreren Miterben am gesamten Erbe besitzt.
NachlassDer Nachlass ist das gesamte Vermögen, welches ein Erblasser an einen oder mehrere Erben vererbt.
ErbscheinDer Erbschein ist ein formales, gerichtliches Dokument, das die offizielle Bestätigung darstellt, dass die betreffende Person oder Personen als rechtliche Nachfolger des Verstorbenen berechtigt sind, uneingeschränkt über das gesamte Erbgut zu verfügen.
ErbvertragEin Erbvertrag gleicht einem Testament: beide werden erst nach dem Tod des Erblassers rechtswirksam. Der Unterschied zum Testament ist, dass der Erbvertrag allerdings eine bilateral bindende Vereinbarung ist, durch die der Erblasser sich vertraglich an seinen Vertragspartner bindet. Dadurch wird die Möglichkeit des freien Widerrufs, wie es beim Testament erlaubt ist, ausgeschlossen.
HinterlegungsscheinDie offizielle Bestätigung des Amtsgerichts über die Aufbewahrung eines Testaments wird als Hinterlegungsschein bezeichnet. Dieses Dokument sollte sicher aufbewahrt werden, da die Vorlage des Hinterlegungsscheins im Todesfall oft die Prozesse im Zusammenhang mit der Testamentseröffnung erheblich beschleunigt.
LegatEin anderes Wort für Vermächtnis
TestierfreiheitEs bezeichnet das Recht eines jeden, zu Lebzeiten völlig frei über das eigene Vermögen zu bestimmen und auch von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
Zentrales TestamentsregisterSeit dem 1. Januar 2012 gibt es ein von der Bundesnotarkammer betreutes Zentrales Testamentsregister. Dadurch ist gewährleistet, dass sämtliche bei offizieller Verwahrung hinterlegte Testamente im Todesfall auch effektiv aufgedeckt und eröffnet werden.

Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht ist ein wichtiger Teil des Zivilrechts, der sich mit der Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person befasst. Es regelt, wer nach dem Tod des Erblassers welche Anteile am Nachlass erhält und welche Pflichten und Rechte damit verbunden sind. Das Erbrecht betrifft somit jeden von uns, denn jeder Mensch hinterlässt nach seinem Ableben Vermögen und Vermögenswerte, die aufgeteilt werden müssen.

Tatsächlich ist das Erbrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das viele verschiedene Aspekte umfasst. Es regelt nicht nur die gesetzliche Erbfolge, sondern auch:

  • die Testamentsgestaltung
  • die Möglichkeit der Schenkung zu Lebzeiten

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen, die je nach individueller Situation berücksichtigt werden müssen. Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit dem Thema Erbrecht auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine rechtzeitige Planung vorzunehmen. Nur so können Sie sicherstellen, dass der eigene letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird und dass Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vermieden werden.

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Erbrechts und regelt, wer nach dem Tod einer Person erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie ist somit eine Art “Notfallplan” für den Fall, dass der Verstorbene keine eigenen Regelungen getroffen hat.

So wird die gesetzliche Erfolge bestimmt

Die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht beruht auf einem komplexen System von Verwandtschaftsgraden und -beziehungen. Grundsätzlich gilt: Wenn jemand stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Dabei gibt es verschiedene Gruppen von Erben, die nach einer bestimmten Rangfolge erben. Zunächst erben die nächsten Verwandten des Verstorbenen, also Ehepartner oder Kinder/Enkelkinder (1. Ordnung nach § 1924 BGB). Sind keine Kinder vorhanden, treten die Eltern, Geschwister und Nichten und Neffen an ihre Stelle (2. Ordnung nach § 1925 BGB). Gibt es auch keine Eltern mehr, erben Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen des Erblassers (3. Ordnung nach § 1926 BGB).

Die genaue Aufteilung des Erbes hängt davon ab, welche Verwandten noch leben und wie nah sie mit dem Verstorbenen verwandt sind. So erbt beispielsweise der Ehepartner allein, wenn keine Kinder vorhanden sind. Gibt es jedoch Kinder, erbt der Ehepartner zusammen mit ihnen.
Um sicherzustellen, dass das eigene Vermögen im Todesfall nach den eigenen Wünschen verteilt wird, empfiehlt es sich immer ein Testament zu verfassen. Hierbei hat der Verstorbene die Möglichkeit, seine persönlichen Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der Verteilung seines Vermögens zu regeln. Außerdem werden so Unklarheiten und Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vermieden.

Gut zu wissen

Im Erbrecht gibt es Ausnahmen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. So haben beispielsweise uneheliche Kinder dieselben Rechte wie eheliche Kinder. Auch Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt.

Verfahren, die bei der gesetzlichen Erbfolge angewandt werden

Bei der gesetzlichen Erbfolge werden in der Regel die Verfahren des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angewendet. Diese Verfahren sind klar definiert und bieten eine zweifelsfreie Orientierung für die Erben und das Gericht. So können Streitigkeiten unter den Angehörigen vermieden und eine gerechte Verteilung des Vermögens gewährleistet werden.

Zunächst wird bei der gesetzlichen Erbfolge geprüft, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, greift die gesetzliche Erbfolge nach den Vorgaben des BGB. Das Verfahren der gesetzlichen Erbfolge sieht vor, dass die nächsten Verwandten des Verstorbenen als Erben eingesetzt werden. Hierbei wird zwischen verschiedenen Ordnungen unterschieden. In erster Linie erben die Kinder des Verstorbenen, gefolgt von den Eltern, Geschwistern und weiteren entfernten Verwandten.

Sollte es mehrere Personen geben, die als Erben infrage kommen, wird das Vermögen entsprechend aufgeteilt. Hierbei gibt es verschiedene Regelungen, je nachdem, welche Ordnung der Erben betroffen ist.

Gut zu wissen

Wenn kein schriftliches Testament oder Erbvertrag vorliegt, und es auch keine rechtlichen Erben gibt oder alle Erben aus Gründen wie beispielsweise Überschuldung das Erbe abgelehnt haben, geht das Erbrecht auf das Bundesland über, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Falls der Verstorbene vor seinem Ableben im Ausland lebte oder kein regulärer Wohnsitz festgestellt werden kann, übernimmt der Bund das Erbe gemäß § 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Staat haftet bei dieser Erbschaftsübernahme nur in begrenztem Umfang für die Schulden des Nachlasses.

Arten von Erbschaften im Erbrecht

Das Testament eines Erblasses mit seinem letzten Willen gemäß des Erbrechts als Dokument auf einem Schreibtisch.

Eine Erbschaft kann in Form von Geld, Immobilien, Aktien, Schmuck oder anderen Vermögenswerten erfolgen. Es gibt auch Fälle, in denen eine Person ihre Schulden an ihre Erben weitergibt. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf welche Art der Erblasser sein Vermögen vererben möchte.

Die gesetzliche Erbfolge

In diesem Fall wird das Vermögen des Verstorbenen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt. Dies bedeutet, dass die nächsten Verwandten des Verstorbenen automatisch erben werden.

Das Testament

Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlässt, können seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Verteilung seines Vermögens berücksichtigt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Testament nur dann gültig ist, wenn es bestimmten rechtlichen Anforderungen entspricht. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen einem privatschriftlichen Testament und einem notariellen Testament. Bei handschriftlichen Testament verfasst der Erblasser seine Wünsche handschriftlich, allerdings müssen hier bestimmte Formvorschriften eingehalten werden, ohne die das Testament sonst unwirksam ist. Während ein notarielles Testament nur durch die Bestätigung und Beurkundung eines Notars gültig ist.

Schenkung zu Lebzeiten

Hierbei kann der Verstorbene bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an seine Erben übertragen. Es kann zwischen Handschenkung (Schenkung wird in genau diesem Moment übergeben), Schenkungsversprechen (ein Vertrag, der regelt, zu welchem Zeitpunkt eine Schenkung stattfinden soll) und einer Schenkung auf den Todesfall (die Schenkung wird erst erfüllt, wenn der Beschenkte länger lebt als der Schenkende) gewählt werden. Beim Schenkungsversprechen und bei der Schenkung auf den Todesfall ist immer eine notarielle Beurkundung nötig.

Der Erbvertrag

Ein Erbvertrag kann nur durch einen Notar erstellt werden. Der Erblasser kann diesen also nicht selber handschriftlich erstellen. Außerdem müssen alle Beteiligten beim Abschluss des Erbvertrages anwesend sein. Ein später angefertigtes Testament kann den Erbvertrag nicht mehr ändern.

Das Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, die vor allem in Deutschland weit verbreitet ist. Es ermöglicht Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und gleichzeitig ihre Kinder als Schlusserben zu benennen.

Das Besondere am Berliner Testament ist, dass es eine hohe Flexibilität bietet und individuell gestaltet werden kann. So können beispielsweise auch andere Personen wie Enkelkinder oder gemeinnützige Organisationen als Erben eingesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil des Berliner Testaments ist die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Durch die Einsetzung des Ehepartners als Alleinerbe wird keine Erbschaftssteuer fällig, da der überlebende Partner das gesamte Vermögen erbt. Erst beim Tod des zweiten Partners greift dann die Schlusserbfolge und es fallen Steuern an.

Allerdings sollte man sich vor der Errichtung eines Berliner Testaments genau überlegen, ob diese Form des Testaments wirklich die beste Lösung für die eigene Situation ist. Insbesondere bei Patchwork-Familien oder komplexen Familienverhältnissen kann es sinnvoller sein, ein anderes Testament zu wählen.

Weitere Arten des gemeinschaftlichen Testaments sind:

  • das gleichzeitig gemeinschaftliche Testament
  • das gegenseitige Testament
  • das wechselbezügliche Testament

Rechte und Pflichten im Erbrecht

Als Erbe hat man gemäß des Erbrechts sowohl Rechte als auch Pflichten, die es zu beachten gilt. Einerseits hat man das Recht, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Gleichzeitig gehen mit der Annahme des Erbes aber auch Verpflichtungen einher, Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen.

Rechte eines Erben

Neben dem Recht, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen, hat der Erbe das Recht, den Nachlass zu verwalten und zu veräußern. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass der Erbe nicht uneingeschränkt über den Nachlass verfügen kann. Es gibt bestimmte gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen, die einzuhalten sind.

Des Weiteren hat der Erbe das Recht auf Auskunft über den Nachlass sowie auf Einsicht in sämtliche Unterlagen und Dokumente. Auch kann er den Nachlass verwalten und veräußern, sofern dies im Interesse der Erbengemeinschaft liegt.

Pflichten eines Erben

Neben diesen Rechten gibt es jedoch auch Pflichten, denen sich ein Erbe stellen muss. So ist er beispielsweise verpflichtet, sich um den Nachlass zu kümmern. Das bedeutet, sämtliche Gläubiger des Erblassers zu benachrichtigen und deren Forderungen zu begleichen. Auch muss er die Bestattungskosten tragen und gegebenenfalls die Wohnung des Verstorbenen auflösen.
Darüber hinaus ist der Erbe dazu verpflichtet, eine Inventarliste zu erstellen und den Nachlass gerecht unter den Miterben aufzuteilen. Hierbei ist es wichtig, sämtliche Vermögenswerte sowie Schulden des Verstorbenen aufzuführen. Wichtig ist, dass stets im Sinne des Verstorbenen gehandelt und dessen Wünsche berücksichtigt werden.

Des Weiteren ist der Erbe verpflichtet, eventuelle Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter zu benennen und diese bei der Abwicklung des Nachlasses zu unterstützen. Auch müssen alle gesetzlichen Bestimmungen und Fristen eingehalten werden.

Es ist wichtig, dass der Erbe seine Rechte und Pflichten genau kennt und sich sorgfältig um den Nachlass kümmert. Nur so kann gewährleistet werden, dass alles reibungslos abläuft und der Wille des Verstorbenen respektiert wird.

Die Erbfolge ändern oder modifizieren

Das Erbrecht und auch die Erbfolge ist ein komplexes und sensibles Thema, das oft mit vielen Emotionen verbunden ist. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen die Erbfolge geändert oder modifiziert werden kann.

Eine Möglichkeit besteht darin, ein Testament zu erstellen. In einem Testament kann der Erblasser festlegen, wer welche Vermögenswerte erben soll. Dies kann auch bedeuten, dass bestimmte Personen ausgeschlossen werden oder dass Vermögenswerte aufgeteilt werden sollen, um sicherzustellen, dass jeder gerecht behandelt wird.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen die Erbfolge aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen geändert werden kann. Zum Beispiel können Ehepartner in einigen Ländern automatisch Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben, selbst wenn sie im Testament nicht erwähnt werden. In anderen Fällen können Kinder oder andere Verwandte Anspruch auf den Nachlass haben, auch wenn der Erblasser dies nicht gewünscht hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen an der Erbfolge nur unter bestimmten Umständen möglich sind und dass es immer ratsam ist, professionelle Beratung von einem Anwalt oder Notar einzuholen. Wenn Sie Zweifel haben oder Fragen zur Erbfolge haben, wenden Sie sich am besten an einen Experten für Rechtsfragen und lassen Sie sich beraten.

Kosten bei einer gesetzlichen Erbfolge

Hände einer älteren Person mit zwei zweihundert Euro Scheinen in der Hand.

Bei einer gesetzlichen Erbfolge fallen in der Regel verschiedene Kosten an, die je nach individueller Situation variieren können. Zu den häufigsten Kosten gehören beispielsweise die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht. Diese Gebühren richten sich in der Regel nach dem Wert des Nachlasses und können daher sehr unterschiedlich ausfallen.

Darüber hinaus können Kosten für die Beauftragung eines Notars oder Anwalts entstehen, um den Erbfall rechtlich abzusichern. Auch die Abwicklung von Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen kann mitunter mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die möglichen Kosten im Rahmen einer gesetzlichen Erbfolge zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich mögliche Risiken und Unsicherheiten minimieren und eine reibungslose Abwicklung des Nachlasses sicherstellen.

Das Vermögen effektiv erben lassen

Erblasser möchten natürlich, dass Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. Mit diesen Tipps kann sichergestellt werden, dass das Vermögen effektiv und reibungslos vererbt wird.

  1. Ein Testament erstellen: Ein Testament ist das wichtigste Dokument, um sicherzustellen, dass das Vermögen gemäß der Wünsche des Erblassers verteilt wird. Es ist wichtig, ein Testament zu erstellen, auch wenn es keine großen Vermögenswerte gibt.
  2. Steuern berücksichtigen: Wenn es um größere Vermögenswerte geht, sollten die Steuerfolgen berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren, wie z.B. die Gründung einer Stiftung oder die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten.
  3. Einen kompetenten Testamentsvollstrecker wählen: Ein Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, das Testament umzusetzen und die Vermögenswerte zu verteilen. Es ist daher wichtig, eine Person oder Institution auszuwählen, der vertraut wird und die über ausreichende Erfahrung verfügt.
  4. Die Hinterbliebenen informieren: Es ist wichtig, dass die Hinterbliebenen über die Wünsche des Erblassers informiert sind und wissen, wo sie im Ernstfall das Testament finden können.
  5. Testament regelmäßig aktualisieren: Änderungen im Leben wie Heirat oder Scheidung können Auswirkungen auf das Testament haben. Es ist daher wichtig, es regelmäßig zu aktualisieren.

Das Erben und Vererben von Immobilien

Wenn es darum geht, eine Immobilie gemäß dem Erbrecht zu vererben, gibt es einige wichtige Schritte, die beachtet werden sollten. Zunächst einmal ist es wichtig, dass es ein Testament gibt, in dem genau festgelegt ist, wer die Immobilie erben soll. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass das Testament rechtsgültig ist und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die Erben auch tatsächlich in der Lage sind, die Immobilie zu übernehmen. Hierbei kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten klare Absprachen mit den potenziellen Erben zu treffen und gegebenenfalls auch finanzielle Unterstützung anzubieten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Seite der Vererbung. Dabei kann es von Vorteil sein, sich von einem Experten beraten zu lassen, um mögliche Steuervorteile nutzen zu können und unnötige Belastungen für die Erben zu vermeiden.

Schenkung

Vor allem, wenn der Ehegatte die Immobilie übernehmen soll, kann eine Schenkung zu Lebzeiten Sinn ergeben. Damit entfällt auch die sogenannte Zehn-Jahres-Frist, bei der die geerbte Immobilie bei Selbstnutzung zehn Jahre weiter bewohnt werden muss, um die Spekulationssteuer zu vermeiden.

Möchte keiner der Erben die Immobilie weiter nutzen, sollte über einen Verkauf der Immobilie nachgedacht werden. Allerdings erst, wenn die Zehn-Jahres-Frist abgelaufen ist, da sonst Spekulationssteuern anfallen.

Im Falle eines Erbes

Wird eine Immobilie vererbt, ist dies meist komplizierter als bei Geld, da sich die Erbauseinandersetzung meist aufwändiger gestaltet. Bei einem Erbe von Immobilien kann es vorkommen, dass diese noch mit einer Grundschuld belastet oder der Kredit noch nicht abgezahlt ist. In diesem Fall erben die Erben auch diese Schulden mit der Immobilie. Um diese Situation zu klären, ist es von großer Bedeutung herauszufinden, wer zum Nachlass gehört.

Sollten sich die entsprechenden Dokumente nicht unter den Unterlagen des Verstorbenen befinden, muss das Nachlassgericht kontaktiert werden. Sobald klar ist, wer zum Nachlass gehört und wie hoch das Erbe ausfällt, können die Erben entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Diese Entscheidung muss innerhalb von sechs Wochen getroffen werden.

Wenn das Erbe angenommen wurde, ist es wichtig, das Grundbuch korrigieren zu lassen. Dieser Eintrag erfolgt problemlos, wenn ein Testament vorliegt, da dieses als Eigentumsnachweis anerkannt wird. Ist das nicht der Fall, muss ein Erbschein beantragt werden, um dann als offizieller Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden zu können.
Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Nachlass auseinanderzusetzen, um mögliche Schulden und Verpflichtungen zu klären und das Erbe gegebenenfalls anzunehmen oder auszuschlagen.

Gut zu wissen

Wenn eine Person das Erbe ablehnt, tritt gemäß § 1953 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an ihre Stelle diejenige Person, die erben würde, wenn die ablehnende Person nicht mehr am Leben wäre.

Erbauseinandersetzung

Gibt es mehrere Erben, also eine Erbengemeinschaft (z.B. Geschwister), kommt es nicht selten zu einer Erbauseinandersetzung. Schließlich muss geklärt werden, was nun mit der geerbten Immobilie passiert. Verzichten die Geschwister auf die Selbstnutzung und soll die Immobilie verkauft werden, sieht das Erbrecht eine Auszahlung vor. Auch wenn einer der Erben die Immobilie nutzen möchte, müssen die anderen Erben ausgezahlt werden. Ist dies der Fall, muss das Thema Erbschaftssteuer beachtet werden.

Als Erbe im Erbrecht unwürdig

Tatsächlich gibt es gemäß § 2339 BGB unwürdige Erben, die aus der Erbfolge ausgeschlossen werden. Dies ist der Fall, wenn

  • der Erblasser absichtlich und ungesetzlich daran gehindert wurde, eine letztwillige Verfügung zu erstellen oder aufzuheben.
  • der Erblasser durch betrügerische Täuschung oder rechtswidrige Bedrohung dazu gebracht wurde, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben.
  • eine vorsätzliche und rechtswidrige Tötung des Erblassers versucht wurde oder der Erblasser vorsätzlich getötet wurde.
  • jemand, der in Bezug auf eine Verfügung von Todes wegen einer Straftat gemäß den §§ 267, 271 bis 274 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) des Strafgesetzbuches begangen hat.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Erbrecht mit seiner gesetzliche Erbfolge in Deutschland sehr komplex ist und es viele Faktoren zu beachten gibt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen. Nur so können Sie sicherstellen, dass im Todesfall alles nach den eigenen Vorstellungen geregelt wird.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

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