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Grundstücksgrenze: Wichtige Informationen, Regeln und Tipps

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
30. Okt 2024 / 25 Min. Lesezeit

Jeder, der ein eigenes Grundstück besitzt, hat gezwungenermaßen auch mit der Grundstücksgrenze zu tun. Zum einen zeigt sie ganz genau an, wie groß das Grundstück ist, zum anderen sind Grundstücksgrenzen oft die Ursache für Nachbarschaftsstreits. Wie Sie Ihre Grundstücksgrenze erkennen, welche Vorschriften es bezüglich der Grenzbebauung gibt und welche Abstände im Garten eingehalten werden müssen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Da die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland variieren, geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick, während Sie die genauen Regelungen für Ihr Bundesland und Ihr Baugebiet bei Ihrem zuständigen Bauamt erfahren.

Bedeutung und rechtliche Grundlagen

Damit Streitigkeiten mit dem Nachbarn so gut es geht vermieden werden, legt das Nachbarrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches den Grenzverlauf exakt fest. Die genaue Grundstücksgrenze wird von Mitarbeitern des Vermessungsamtes bzw. Katasteramtes oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur markiert. Das geschieht durch sogenannte Grenzsteine, die entweder aus Stein, Kunststoff oder Beton sind. Diese Grenzsteine dürfen nicht entfernt, verschoben oder überbaut werden.

Ein wichtiger Paragraph ist hierbei der § 919 BGB. Gemäß diesem haben Eigentümer das Recht, eine genaue Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen zu verlangen, wenn diese unbestimmt sind. Die dabei entstehenden Kosten sind grundsätzlich von den angrenzenden Eigentümern gemeinsam zu tragen, sofern nicht eine anderweitige Regelung unter ihnen besteht.

§ 919 BGB

Nach § 919 BGB haben Eigentümer das Recht, die exakte Bestimmung ihrer Grundstücksgrenzen zu fordern, falls diese unklar sind. Der Paragraph sichert rechtliche Klarheit und hilft, Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu vermeiden, indem er ein geregeltes Verfahren zur Grenzfeststellung bietet.

Um die Grundstücksgrenze sichtbar zu machen, werden oft sogenannte Einfriedungen genutzt, also ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke. Einfriedungen sind generell keine Pflicht in Deutschland, werden teilweise aber in Gemeinden vorgeschrieben. Zudem haben diese sichtbaren Grenzen keinen verbindlichen Charakter, denn auch bei Einfriedungen müssen teilweise Abstände bis zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.

Die Regelungen zu Grenzabständen sind in der Landesbauordnung geregelt, welche sehr umfangreich sind. Allerdings variieren die Abstandsflächen nochmal von Bundesland zu Bundesland, da diese in den lokalen Bebauungsplänen nochmal geändert werden dürfen. Die Regelungen der Bebauungspläne stehen grundsätzlich immer über der allgemeinen Bauordnung. Nichtsdestotrotz ähneln sich die Abstandsregeln in jedem Bundesland.

Ein Gerichtshammer mit einem Miniaturhaus.

Die Festlegung einer Grundstücksgrenze liegt nicht nur im öffentlichen Interesse, um den Grenzfrieden zu wahren und die Grundsteuer zu berechnen, sondern auch im Interesse der Eigentümer, da sie genau bestimmt, wo Hecken, Sträucher und Bäume gepflanzt werden dürfen. Um das Grundstück zu bepflanzen und zu bebauen ist es wichtig, dass Sie die Grundstücksgrenze und die Abstandsflächen genau kennen.

Wodurch ist eine Grundstücksgrenze erkennbar?

Grundstücksgrenzen werden auf Papier festgehalten, wobei diese Aufzeichnungen für den Laien oft schwer zu erkennen sind. Aus diesem Grund gibt es die sogenannten Grenzsteine aus Stein, Beton oder Kunststoff, welche als Markierung im Boden eingelassen sind. Wenn Sie nun eine Schnur von Grenzstein zu Grenzstein spannen, können Sie die genaue Grundstücksgrenze Ihres Grundstücks erkennen. Grenzsteine müssen immer sichtbar bleiben, weshalb es nicht erlaubt ist, diese zu entfernen, zu überbauen oder zu versetzen.

Gut zu wissen

Eine Grundstücksgrenze wird nicht durch Zäune, Mauern oder Hecken angezeigt, auch wenn diese in den meisten Fällen als Grenze wahrgenommen wird. Einzig die Markierung durch Grenzsteine legt den genauen Grenzverlauf fest und ist amtlich. Dementsprechend ist es auch unnötig, mit dem Nachbarn über den Grenzverlauf zu streiten.

Grenzsteine fehlen

Es gibt Fälle, in denen Grenzsteine ganz fehlen oder unerlaubterweise überbaut oder versetzt wurden. Um nun herauszufinden, wo genau die Grundstücksgrenze Ihres Grundstücks verläuft, muss das Vermessungsamt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kommen und das Grundstück neu vermessen. Nach der Vermessung werden die Grenzsteine dann neu gesetzt. Als Eigentümer des Grundstücks und Antragsteller müssen die Kosten für die Vermessung übernehmen. Diese belaufen sich in der Regel auf circa 1.500 €.

Soll ein Grundstück neu aufgeteilt werden, legt auch hier das Vermessungsamt die neuen Grenzen fest, welche dann vom Bauamt im Liegenschaftskataster eingetragen werden.

Was ist an der Grundstücksgrenze erlaubt?

Ein weißer Zaun, der zwei Grundstücke abgrenzt mit Blumen und Bäumen im Hintergrund.

Das Grundstück ist gekauft, das Haus gebaut – jetzt fehlt nur noch die gut sichtbare Markierung Ihrer Grundstücksgrenze. Aber sind Mauern, Zäune oder Hecken überhaupt erlaubt? Und wie nah dürfen Sie an das Nachbargrundstück bauen? Welche Vorschriften genau für Ihr Grundstück gelten, können Sie der Landesbauordnung und dem jeweiligen Bebauungsplan entnehmen.

Denn nicht überall ist es zum Beispiel gestattet, exotische Palmen als Grundstücksgrenze zu pflanzen. Auch gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Abstandsregelungen, wobei Sie davon ausgehen können, dass Sie bis auf drei Meter an das benachbarte Grundstück heran bauen dürfen.

Handelt es sich um eine Garage, ein Carport oder eine Terrasse, verkürzt sich der Abstand auf ein bis zwei Meter. Eine Hecke oder ein Zaun dürfen hingegen in der Regel auf der Grundstücksgrenze wachsen und aufgestellt werden. Teilweise besteht in den Gemeinden sogar eine Einfriedungspflicht.

Bedenken Sie, dass die Abstandsregeln in ländlicheren Regionen größer ausfallen können. Es ist daher immer sinnvoll, sich vor Baubeginn bei Ihrem zuständigen Bauamt zu informieren und sich an die Vorgaben zur Grenzbebauung zu halten, den im schlimmsten Fall müssen Sie Ihre Bebauung oder Bepflanzung wieder entfernen.

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Was sind Abstandsflächen?

Es gibt bestimmte Abstandsflächen, also Mindestabstände zur Grundstücksgrenze, die in Deutschland eingehalten werden müssen. Als Faustregel gilt:

  • drei Meter bei Gebäuden
  • ein bis zwei Meter bei Nebengebäuden
  • 50 cm bei Zäunen, die bis zu 180 cm hoch sind
  • 50 cm bei Pflanzen bis zwei Meter Wuchshöhe
  • 2 Meter bei Pflanzen mit mehr als zwei Meter Wuchshöhe

Allerdings sind diese Regeln in jedem Bundesland unterschiedlich. Das liegt vor allem daran, dass die Abstandsfläche mit einer Formel berechnet wird, bei der die Wandhöhe des betreffenden Gebäudes als Grundlage dient. Dementsprechend kann die Abstandsfläche die drei Meter auch überschreiten.

Zusätzlich unterscheidet sich in jedem Bundesland und Baugebiet der Faktor, der mit H (Wandhöhe) multipliziert wird. Das Ergebnis der Formel gibt die Abstandsfläche an, also den Mindestabstand zum Nachbargrundstück, die eingehalten werden muss.

Berechnung der Abstandsfläche

Um die Abstandsfläche zu berechnen, müssen Sie die Gebäudehöhe mit dem Faktor F der jeweiligen Landesbauordnung multiplizieren. Die Gebäudehöhe setzt sich hierbei aus der Höhe bis zum Dach H und der Höhe des Daches selber HD zusammen. Da die Dachhöhe je nach Dachneigung DN nur teilweise angerechnet wird, wird sie mit dem Faktor FD multipliziert. Die Tiefe der Abstandsfläche TA ist dann Ihr Ergebnis.

Formel zur Berechnung der Abstandsfläche

TA = F x (H + FD x HD)

Beispiel

Veranschaulichen wir die Formel anhand eines Beispiels. Gehen wir von einem Szenario aus, indem die Höhe des Gebäudes bis zum Dach (H) 7,5 Meter beträgt. Das Satteldach weist eine zusätzliche Höhe (HD) von 2 Metern auf. Die Höhe des Daches fließt jedoch nicht vollständig in die Berechnung mit ein, da die Dachneigung zu berücksichtigen ist. Hier kommt ein Neigungsfaktor (FD) von 0,5 ins Spiel, was bedeutet, dass nur die Hälfte der Dachhöhe in die Berechnung eingeht.

Zusätzlich wird ein Faktor (F) aus der Landesbauordnung angewendet, der in unserem Fall 0,4 beträgt. Dieser Faktor bestimmt, wie weit das Haus mindestens von der Grenze entfernt sein muss.

Fügen wir diese Maße nun in die Formel zur Berechnung der Abstandsfläche ein, erhalten wir folgenden Rechenweg:

Beispielrechnung

TA = 0,4 x (7,5 m + 0,5 x 2 m)

= 0,4 x (7,5 m + 1 m)

= 0,4 x 8,5 m = 3,4 m

In diesem Beispiel müsste die Abstandsfläche von Ihrem Haus zur Grundstücksgrenze also mindestens 3,4 Meter betragen.

Bitte bedenken Sie, dass dies ein vereinfachtes Beispiel ist. Die exakten Vorgaben variieren je nach Landesbauordnung, weshalb Sie sich vor Beginn Ihres Bauvorhabens immer genau informieren sollten.

Sonderregelungen

Es gibt einige Sonderregelungen bezüglich der Abstandsflächen, zum Beispiel bei Nebengebäuden und Gebäuden wie Garagen sowie Bäumen und Büschen. Diese können innerhalb der Abstandsfläche gebaut werden, da sie nicht als Aufenthaltsräume gelten und damit andere Richtlinien bezüglich des Brandschutzes gelten. Da Nebengebäude und Garagen recht klein sind, brauchen Sie in einigen Bundesländern nicht einmal eine Genehmigung für den Bau. Es ist jedoch zu beachten, dass Nebengebäude nicht höher als drei Meter sein dürfen.

Und auch hier gelten unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Bundesländern. In Hessen zum Beispiel dürfen Garagen direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden, während dies in allen anderen Bundesländern verboten ist. Bei Bäumen und Büschen gilt hingegen die Höhe der Pflanzen. Diese dürfen nicht über eine bestimmte Höhe wachsen. Hier ist der Eigentümer dazu verpflichtet, die Pflanzen in regelmäßigem Abstand zurückzuschneiden, sodass diese die vorgegebene Höhe nicht überschreiten.

Gut zu wissen

Wachsen Äste Ihres Nachbarn auf Ihr Grundstück, dürfen Sie diese nicht selber zurückschneiden. Er selber ist dazu verpflichtet. Außer Sie bekommen eine Einwilligung des Eigentümers, dann dürfen Sie selber die Pflanzen, die auf Ihr Grundstück ragen, zurückschneiden. Sie dürfen Ihren Nachbarn außerdem dazu auffordern, die Pflanzen zurückzuschneiden. Tut er dies nicht, können Sie ihm eine Frist setzten und nach Ablauf der Frist das Zurückschneiden selber übernehmen.

Mindestabstände im Garten

Frau schneidet die Hecke im Grten mit einer Heckenschere.

Es gibt nicht nur Regelungen für Abstände zwischen Gebäuden, sondern auch bei der Gestaltung Ihres Gartens. Diese gelten zum Beispiel beim Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die oftmals einen Streit zwischen Nachbarn hervorrufen. Im Folgenden geben wir Ihnen ein paar Beispiele.

Hecken und Büsche

Bei Hecken, Bäumen und Büschen weichen die Regelungen je nach Bundesland etwas ab. So müssen Sie in Bayern zum Beispiel einen Abstand von 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze einhalten, wenn die Hecken oder Büsche nicht höher als zwei Meter wachsen. In Brandenburg wiederum gilt ein Drittel der Wuchshöhe als Mindestabstand. Gemessen wird der Abstand ab der Mitte des Gewächses bis hin zur Grundstücksgrenze.

Übrigens: Grenzt Ihr Grundstück an ein landwirtschaftliches Grundstück, gelten meist noch größere Abstände, da für deren Nutzung ausreichend Sonnenlicht benötigt wird.

Erdwall

Unter einem Erdwall versteht man eine Barriere, eine Aufschüttung, ein Hang oder Terrassierung. Hier ist zu beachten, dass der Bau eines Erdwalls unter Umständen eine Genehmigung benötigt. Ist dem nicht so, gelten auch hier wieder unterschiedliche Regelungen je Bundesland zum Abstand. In Hessen zum Beispiel dürfen Aufschüttungen bis einem Meter Höhe innerhalb der Abstandsflächen angelegt werden, während in anderen Bundesländern ein Abstand von 50 Zentimetern gilt.

Pool und Sauna

Möchten Sie einen Pool oder eine Sauna im Garten aufbauen, sollten Sie sich an den vorgeschriebenen Abständen für Gebäude orientieren, also zwei bis drei Meter Abstand. Dies sollte in Ihrem Interesse sein, schließlich wollen Sie Ihren Pool oder Sauna mit Sicherheit nicht direkt am Nachbargrundstück bauen und lieber etwas Privatsphäre genießen. Außerdem spielt hier auch die Geräuschkulisse eine Rolle.

Für den Aufbau eines Pools oder einer Sauna im Garten gilt: Einige Meter Abstand zur Grundstücksgrenze bewahren Privatsphäre und reduzieren Lärmbelästigung. Bei Glaswand-Pools ist zudem eine Baugenehmigung einzuholen. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, lieber so weit wie möglich von der Grundstücksgrenze entfernt bauen. Handelt es sich um einen Pool mit Glaswänden, brauchen Sie eine Baugenehmigung, da es sich um ein Gebäude handelt.

Trampolin

Für Trampoline gibt es keine vorgeschriebene Abstandsregelungen, da es sich um ein Spielgerät handelt und dieses aufgestellt und verschoben werden kann, wie es am besten passt. Aber auch hier gilt, um den Streit mit dem Nachbarn wegen der Geräuschkulisse zu vermeiden, ist es sinnvoll das Trampolin nicht direkt an der Grundstücksgrenze aufzubauen.

Feuerschalen

Hat die Feuerschale oder Feuerstelle einen Durchmesser von bis zu einem Meter, wird keine Genehmigung benötigt. Dennoch sollten sie aus Sicherheitsgründen mit ausreichend Entfernung zu Gebäuden, Bäumen und Büschen aufgestellt werden. Als Richtwert können Sie hier mindestens zehn Meter als Abstand nehmen, um die Gefährdung durch Funkenflug zu minimieren.

Tierhaltung

Bei der Tierhaltung gibt es besondere Regeln, denn wenn Hühner, Schafe oder Schweine im Garten gehalten werden, kann man von einer starken Lärm- und Geruchsbelästigung ausgehen, vor der Anwohner im Umkreis geschützt werden sollen. Wie groß der Abstand zur Grundstücksgrenze sein muss, hängt allerdings von der jeweiligen Landesbauordung sowie der Größe des Grundstücks und der Lärm- und Geruchsemissionen ab.

Wärmepumpe

Ausschlaggebend für den Abstand einer Wärmepumpe bis zur Grundstücksgrenze ist in den meisten Fällen die Geräuschemission. Je größer die Geräuschbelastung, desto größer sollte der Abstand sein. Aber auch hier weichen die Regelungen von Bundesland zu Bundesland ab. Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie die Wärmepumpe in weiser Voraussicht so weit wie möglich vom Nachbargrundstück platzieren.

Klimaanlage

Auch bei einer Klimaanlage sollten Sie wegen einer möglichen Lärmbelästigung mindestens zweieinhalb bis drei Meter Abstand einhalten. Besitzer einer Klimaanlage müssen generell die Vorschriften zur Lärmbelästigung beachten. Zudem ist das Anbringen einer Split-Klimaanlage eine bauliche Veränderung und bedarf teilweise einer Genehmigung (je nach Wohnort).

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Grenzbebauung auf der Grundstücksgrenze

Im Normalfall ist eine Grenzbebauung nur mit der Zustimmung des Nachbarn möglich, schließlich soll hier die Privatsphäre gewahrt sowie die Belichtung und Belüftung gewährleistet werden. Ansonsten gilt die Faustregel: drei Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze. Grund für die Zustimmung des Nachbarn ist, dass eine Mauer auf der Grenze kein Sonnenlicht wegnehmen oder der gepflanzte Baum in das Nachbargrundstück ragen soll.

Je nach Umfang des Bauprojekts gibt es allerdings landesspezifische Ausnahmen. So zum Beispiel bei Kleinstprojekten oder Grenzgaragen. In diesen Fällen wird keine Genehmigung benötigt. Dennoch ist es immer ratsam, vor dem Bauvorhaben mit dem Nachbarn zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Um sich komplett abzusichern, könne Sie sich auch an einen Fachanwalt oder die zuständige Baubehörde wenden.

Garage

Möchten Sie eine Garage an der Grundstücksgrenze bauen, brauchen Sie im Normalfall keine Genehmigung dafür. Allerdings müssen Sie einige Vorschriften einhalten, wie zum Beispiel die Wandhöhe von max. drei Metern und einer Seitenlänge von max. neun Metern. Außerdem darf eine Garage nicht größer als 40 Quadratmeter sein.

Balkon und Terrasse

Auch ein Balkon bedarf keiner Genehmigung, wenn er weniger als 1,50 Meter nach vorne ragt. Soll der Balkon größer werden, benötigen Sie eine Baugenehmigung, denn hier soll die Privatsphäre der Nachbarn geschützt werden. Terrassen hingegen gelten oft als eigenes genehmigungspflichtiges Bauwerk.

Hecken und Zäune

Bei Hecken und Zäunen müssen Sie unbedingt die jeweiligen Städtebebauungspläne beachten. Leben Sie zum Beispiel in Berlin, dann darf ein Zaun maximal 1,25 Meter hoch sein. In München hingegen 1,50 Meter. Möchten Sie lieber eine Hecke pflanzen, gilt ein Abstand von 0,50 Metern zur Grundstücksgrenze, wenn die Hecke 1,50 Meter hoch ist. Ist die Hecke nur einen Meter hoch, müssen Sie diese 0,25 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt einpflanzen.

Das Nachbarrecht

Alter Mann, der am Zaun steht und auf das Nachbargrundstück schaut.

Nicht selten gibt es Streitigkeiten mit den Nachbarn, wenn zum Beispiel der Baum des Nachbarn zu viel Schatten wirft, das Fallobst auf dem eigenen Grundstück landet oder die Hecke übersteht. In solchen Fällen wird das sogenannte Nachbarrecht zur Hilfe gezogen, welches alles zum Thema Grenzbepflanzung regelt.

Das Nachbarrecht beinhaltet in jedem Bundesland andere Regelungen. Unterschiede gibt es zum Beispiel bei der Abstandsregelung. Während es in den meisten Bundesländern einen gesetzlichen Mindestabstand gibt, setzen Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg auf klärende Gespräche unter Nachbarn.

Allgemeine Regelungen

Neben den Abstandsregelungen gibt es noch weitere Punkte, die im Nachbarrecht geregelt sind und somit Streitigkeiten unter Nachbarn vorbeugen soll. So gibt es in fast allen Bundesländern eine sogenannte Verjährungsfrist von fünf Jahren, die sich auf die Gartengestaltung des Nachbarn bezieht.

Ziehen Sie zum Beispiel neu in ein Haus und Sie stören sich an den überhängenden Pflanzen des Nachbarn, haben Sie schlechte Karten. Denn wenn diese den Vorbesitzer sein mindestens fünf Jahren nicht gestört haben, können auch Sie nichts dagegen tun.

Geregelt wird auch, was mit dem Obst des Nachbarobstbaumes passiert. Ragen nämlich dessen Äste auf Ihr Grundstück, dürfen Sie sich noch lange nicht an dem Obst bedienen. Außer, es fällt auf Ihr Grundstück, denn rechtlich dürfen Sie nur Fallobst genießen. Gleichzeitig darf Ihr Nachbar sein Obst aber nicht von Ihrem Grundstück aus ernten, er darf lediglich von seiner Seite aus das Obst ernten.

Handelt es sich um Laub, welches auf Ihr Grundstück fällt, müssen Sie es entfernen. Sie können also nicht Ihren Nachbarn dazu verdonnern, dieses von Ihrem Grundstück zu entfernen. Sie sollten auch unbedingt vermeiden, das Laub auf das Grundstück des Nachbarn zurückzuwerfen, dass das kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Des weiteren regelt das Nachbarrecht, was mit den überragenden Zweigen von Bäumen und Pflanzen passiert. Diese dürfen Sie selbst nämlich nicht entfernen. Erst, wenn Sie Ihren Nachbarn innerhalb einer bestimmten Frist darum bitten und bis dahin nichts geschieht, dürfen Sie die überstehenden Äste selbst entfernen. Dasselbe gilt für Wurzelwerk. Beschädigt das Wurzelwerk des Nachbarn außerdem Ihre Terrasse, indem der Terrassenbelag angehoben wird, muss Ihr Nachbar für die Reparaturkosten aufkommen.

Regelungen zur Grenzbebauung

Ob und wie Sie Ihre Grundstücksgrenze bebauen oder bepflanzen dürfen, ergibt sich ebenfalls aus dem Nachbarrecht. In den meisten Fällen gelten die drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze. Diese drei Meter haben einen guten Grund, denn zum einen geht es um den Brandschutz und zum anderen soll eine ausreichende Belüftung sowie Belichtung möglich sein. Und auch die Wahrung der Privatsphäre soll gegeben sein.

Möchten Sie dennoch direkt an oder sogar auf der Grundstücksgrenze bauen oder pflanzen, brauchen Sie das Einverständnis des Nachbarn. Dieses kann er nachträglich auch nicht mehr zurückziehen.

Zustimmung durch Nachbarn verweigert

Im Normalfall benötigen Sie neben der Erlaubnis der Baubehörde auch die Zustimmung des Nachbarn, wenn Sie an oder gar auf der Grenze bauen möchten. Hat dieser Ihrem Vorhaben zugestimmt, kann er seine Zustimmung im Nachgang auch nicht mehr zurücknehmen.

Wenn Sie einen Bauantrag stellen und dabei versuchen, den Nachbarn zu umgehen, wird das nicht funktionieren. Denn die Baubehörde wird sich dennoch mit Ihrem Nachbarn in Verbindung setzen, um dessen Zustimmung zu bekommen. Dadurch möchte die Baubehörde den Nachbarschutz gewähren.

Ihr Nachbar kann Ihrem Bauvorhaben auch nicht zustimmen. Sollte die Baubehörde das Bauvorhaben trotz aller Einwände dennoch genehmigen, wird dem Nachbarn die Baugenehmigung förmlich zugestellt.

Wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wird

Da der Grenzabstand in den Bebauungsplänen oder auch in der Bauordnung vorgeschrieben ist, müssen Sie sich auch daran halten. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen. Außerdem kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie Ihre Bebauung wieder abreißen. Dies geht allerdings nur, wenn das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist.

Legt der Nachbar erst nach Fertigstellung des Gebäudes Einspruch ein, hat er lediglich Anspruch auf eine sogenannte Überbaurente, welche Sie Ihrem Nachbarn so lange zahlen müssen, wie Sie die Bauvorschriften missachten. Die Höhe dieser Überbaurente hängt von dem Verkehrswert des nicht mehr nutzbaren Grundstücks sowie der bebauten Fläche ab. Eine Alternative wäre, dass der Nachbar Ihnen das Stück seines Grundstücks, welches Sie bebaut haben, verkauft.

Bebauen Sie die Grundstücksgrenze ohne Baugenehmigung, also Schwarzbau, müssen Sie mit hohen Geldstrafen rechen oder aber mit bauordnungsrechtlichen Verfügungen, darunter Stilllegung, Umbau oder Nutzungsuntersagung. Schwarzbau hat allerdings eine dreijährige Verjährungsfrist für Privatpersonen. Nach Ablauf dieser drei Jahre kann Ihr Nachbar Sie also nicht mehr zivilrechtlich verklagen. Anders ist es beim öffentlichen Recht. Stellt die Gemeinde zum Beispiel Jahre später eine widerrechtliche Grenzbebauung fest, können Sie immer noch für Schwarzbau belangt werden.

Fazit

Hier noch einmal alle wichtigen Punkte zur Grundstücksgrenze zusammengefasst:

  • In jedem Bundesland sind die Landesbauordnungen anders geregelt.
  • Der Bebauungsplan steht immer über der Bauordnung.
  • In der Regel beträgt der Mindestabstand zum Nachbargrundstück drei Meter.
  • Je nach Bauregion unterscheiden sich Abstandsgrenzen.
  • Bei Missachtung der Abstandsregeln dürfen sich Nachbarn rechtlich wehren.
  • Bei Garagen, Carports und Gartenhäusern gelten Ausnahmeregeln.
Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform...
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Grundstücksgrenze

  • Was gilt als Grundstücksgrenze?

    Eine Grundstücksgrenze legt fest, wo genau ein Grundstück vom anderen getrennt wird. Diese wird durch Grenzsteine markiert und von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Vermessungsamt vermessen.

  • Wie viel Abstand muss zur Grundstücksgrenze sein?

    In Deutschland gilt, dass zwischen Gebäuden mindestens zweieinhalb bis drei Meter Abstand sein müssen. Diese Abstandsregeln sind jedoch in den Bauordnungen eines jeden Bundeslandes unterschiedlich, weshalb sie mitunter abweichen können. Zudem gibt es für bestimmte Bauwerke Sonderregelungen.

  • Wie darf man die Grundstücksgrenze gestalten?

    Generell können Sie Ihre Grundstücksgrenze so gestalten, wie Sie es möchten. Und dennoch gibt es hier einige Regeln, die zu beachten sind. Hecken, Büsche und Bäume müssen einen bestimmten Abstand bis zur Grundstücksgrenze haben. Garagen und Schuppen, wenn diese nicht höher als drei Meter sind, dürfen direkt auf die Grenze gebaut werden.

  • Wie nah darf man einen Zaun an die Grundstücksgrenze setzen?

    Ohne Genehmigung muss der Abstand von Zaun zur Grundstücksgrenze in der Regel 50 Zentimeter betragen. Möchten Sie Ihre Einfriedung direkt auf der Grenze bauen oder unter dem Mindestabstand, ist eine Genehmigung nötig, da es sich dann um eine Grenzbebauung handelt.

  • Wer muss die Hecke an der Grundstücksgrenze schneiden?

    Die Hecke an der Grundstücksgrenze muss immer der Eigentümer schneiden, auch, wenn sie auf das Nachbargrundstück ragt.

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