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Wertermittlungsverordnung: Definition, Aufbau & Inhalt

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
19. Oct 2023 / 9 Min. Lesezeit

Die Wertermittlung spielt eine wichtige Rolle bei der Immobilienbewertung. Grundlagen und Richtlinien für die Bewertung von Immobilien und Grundstücken wurden in der Wertermittlungsverordnung (WertV) 1988 festgelegt, ein zentrales Regelwerk in Deutschland.

Da der Immobilienmarkt aber in ständigem Wandel ist, musste auch die Wertermittlungsverordnung angepasst werden. 2010 wurde also die Wertermittlungsverordnung (WertV) von der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst und seit dem 01.01.2022 gibt es die aktuellste Version der ImmoWertV.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was sich in der Verordnung verändert hat, was genau darin geregelt ist und welchen Einfluss die neue ImmoWertV auf den Verkehrswert hat.

Wertermittlungsverordnung: Definition

Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1988 erlassen, um eine einheitliche und transparente Bewertung von Immobilien zu gewährleisten und somit Vertrauen und Rechtssicherheit zu schaffen. Sie soll sowohl Eigentümern als auch Käufern, Finanzinstituten, Versicherungen und anderen Beteiligten klare und verlässliche Informationen über den Wert einer Immobilie liefern.

Da sich der Immobilienmarkt aber immer wieder verändert, wurde die Wertermittlungsverordnung 2010 von der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst. Sie wurde aufgrund der Ermächtigung des § 193 des Baugesetzbuchs (BauGB) erlassen und seitdem mehrfach aktualisiert. Gründe dafür waren unter anderem die Beitritte der neuen Bundesländer sowie die Tätigkeitsbereiche Soziale Stadt und Stadtumbau. Außerdem werden in der neuen ImmoWertV Faktoren wie energetische Gebäudemerkmale, städtebauliche Determinanten und die Aufnahme des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens für internationale Immobilien berücksichtigt.

Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Ordner mit Dokumenten überienendergestapelt auf der rechten Seite mit der neuen ImmoWertV.

Seit 2010 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung in Kraft. Sie konkretisiert die im BauGB enthaltenen allgemeinen Vorgaben und legt detaillierte Regelungen für die Wertermittlung von Immobilien fest. Ziel war es, ein praxisorientiertes und fachlich fundiertes Regelwerk zu schaffen, das bundesweit eine einheitliche und transparente Wertermittlung von Immobilien ermöglicht.

Die rechtliche Grundlage der ImmoWertV gewährleistet, dass die Wertermittlung von Immobilien auf einer fundierten und einheitlichen Grundlage erfolgt. Sie stellt sicher, dass Sachverständige und Gutachter klare Anweisungen und Vorgaben für die Wertermittlung haben und dass die Ergebnisse rechtlich bindend und nachvollziehbar sind. Somit trägt die ImmoWertV zur Schaffung von Transparenz, Vertrauen und Rechtssicherheit auf dem Immobilienmarkt bei.

Die ImmoWertV wurde im Laufe der Jahre mehrfach angepasst und aktualisiert, um Veränderungen in der Immobilienwirtschaft, der Rechtsprechung und den technischen Standards Rechnung zu tragen. Zuletzt wurde sie 2022 noch einmal überarbeitet, jedoch ohne gravierende Änderungen zur vorherigen Fassung. Vielmehr wurden die Richtlinien der Verordnung zusammengefasst, sodass die gesetzlichen Rahmenbedingungen übersichtlicher, einfacher und zeitgemäßer sind.

Sie ist nun in fünf Abschnitte gegliedert:

  1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
  2. Bodenrichtwerte und weitere Kennwerte
  3. Wertermittlungsverfahren für Immobilien
  4. Bodenwertermittlung und grundstücksbezogene Rechte
  5. Schlussvorschriften

Somit hat sich die Struktur geändert, nicht aber der Inhalt. Besonders das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren sowie die Ermittlung des Bodenrichtwertes stehen in dieser Verordnung im Fokus.

Was wird in der ImmoWertV geregelt?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die die Grundlagen und Regeln für die Bewertung von Immobilien festlegt. Sie regelt insbesondere die Methoden, Verfahren und Anforderungen für die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungseigentum.

Sie ist vor allem für Sachverständige, Immobilienmakler und Gutachter entscheidend. Da die Verordnung möglichst klare Rahmenbedingungen schafft, ist die ImmoWertV aber auch für Banken, Finanzämter und Versicherungen interessant und relevant.

Grund der einheitlichen Bewertung ist, dass jede Immobilie möglichst identisch kalkuliert werden soll, egal von welcher Person die Bewertung durchgeführt wird. Am Ende soll ein neutrales und sachlich ermitteltes Ergebnis vorliegen. Durch diese standardisierte Wertermittlung sind außerdem mehrere Immobilien besser vergleichbar.

Was hat sich durch die neue ImmoWert-Verordnung geändert?

Inhaltlich hat sich seit der ImmoWertV 2010 nicht viel verändert, hauptsächlich wurde die Struktur angepasst, sodass es jetzt fünf übersichtliche Punkte gibt. Viel wichtiger ist aber, dass die Richtlinien zu Bodenrichtwerten, Vergleichswerten, Sachwerten und Ertragswerten nicht mehr nur Empfehlungen sind, sondern durch die Novellierung Bewertungen von Immobilien und Grundstücken gemäß der Vorgaben vorgenommen werden müssen.

Neuerungen der ImmoWert-Verordnung

  • ökologische Aspekte bei der Bewertung von Immobilien werden mehr berücksichtigt, was vorher nicht der Fall war.
  • es wird mehr auf zukünftige Entwicklungen in den jeweiligen Regionen der Liegenschaft geachtet.
  • der Punkt „Wertrelevante Geschoßflächenzahl WGFZ“ in § 16 Abs. 4 ImmoWertV schreibt vor, dass der Bodenrichtwert nicht mehr nur durch die Lage festgelegt wird, sondern dadurch, inwiefern das Grundstück bebaut werden kann. Es wird also ein potenziell höherer Bodenrichtwert aufgewiesen, wenn ein Grundstück dicht und hoch verbaut werden kann.
  • bezüglich internationaler Begrifflichkeiten wurde die Verordnung angepasst und einschlägige Begriffe integriert, was vor allem für Unternehmen wichtig ist.

Inhalte in der ImmoWertV

Gutachterin liest sich die Inhalte der neuen ImmoWertV an Ihrem Schreibtisch durch.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) umfasst verschiedene Inhalte und Regelungen, die die Wertermittlung von Immobilien in Deutschland betreffen. Der Aufbau der neu strukturierten ImmoWertV ist klar und übersichtlich gegliedert.

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung

In § 1 § 8, dem ersten Abschnitt der ImmoWertV, werden alle wichtigen und einschlägigen Begriffe erklärt. So können sie einheitlich verwendet und verstanden werden. Außerdem legt dieser Abschnitt fest, wann genau die Verordnung angewandt wird und in welchem Rahmen.

Bodenrichtwerte und weitere Kennwerte

In § 9 – § 14 wird beschrieben, welche Daten als Grundlage zur Berechnung des Bodenrichtwerts genommen werden.

Wertermittlungsverfahren für Immobilien

§ 15 – § 39 legen die grundlegenden Verfahren für die Wertermittlung von Immobilien fest. Dazu gehören insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Verordnung enthält detaillierte Vorschriften zu den einzelnen Verfahren, ihren Anwendungsbereichen, ihren Berechnungsgrundlagen und den zu berücksichtigenden Faktoren.

Bodenwertermittlung und grundstücksbezogene Rechte

§ 40 – § 52 sind in zwei Abschnitte geteilt. Zum einen geht es bezüglich der Bodenwertermittlung um rechtliche Definitionen und Vorgaben, während sich der zweite Abschnitt mit grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen befasst. Ein besonderer Fokus wird hier auf das Erbbaurecht gelegt.

Schlussvorschrifen

Ab § 53 werden Grundstücksmerkmale aufgelistet sowie Tabellen und Modellansätze zur Ermittlung von Kennzahlen gegeben. Zusätzlich steht hier, ab wann die ImmoWertV in Kraft tritt.

Diese Wertermittlungsverfahren werden laut ImmoWertV angewandt

Es gibt drei Verfahren, um Immobilien objektiv zu bewerten: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Diese haben sich trotz der Neufassung der ImmoWertV nicht verändert.

Das Vergleichswertverfahren § 15 – § 16

Dieses Verfahren wird angewandt, wenn es sich um Immobilien oder Grundstücke handelt, die in ähnlicher Form verfügbar sind. Mithilfe von Vergleichsobjekten kann der Wert mit Zu- und Abschlägen ermittelt werden. Das Vergleichswertverfahren wird bei unbebauten Grundstücken sowie bei Wohnungs- oder Teileigentum und Einfamilienhäusern in Siedlungsgebieten genutzt.

Das Ertragswertverfahren § 17 – § 20

Immer dann, wenn es sich um vermietete Objekte handelt, wird das Ertragswertverfahren genutzt. Dazu gehören zum Beispiel Hotels, Einzelhandelsobjekte, Bürogebäude oder Geschäftshäuser. Die Größe des Objektes ist dabei nicht wichtig, weshalb es auch bei einzelnen Wohnungen oder einem ganzen Mehrfamilienhaus genutzt werden kann.

Das Sachwertverfahren § 21 – § 23

Gibt es nur wenig vergleichbare Objekte, kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz. Dies ist der Fall, wenn es sich zum Beispiel um Einfamilienhäuser, selbstgenutzte Eigentumswohnungen, Ferienanlagen, exklusive Villen oder Industrieobjekte handelt.

Was bedeutet die neue ImmoWertV für die Immobilienbewertung

Die neue Wertermittlungsverordnung für Immobilien fungiert als rechtssichere Grundlage. Zum einen, um Steuern zu ermitteln und wenn sich Eigentumsrechte ändern, zum anderen müssen sich Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung an den Vorgaben der ImmoWertV orientieren, um sicherzustellen, dass der berechnete Immobilienwert auch dem Verkehrswert entspricht.

ImmoWertA

Im Laufe des Jahres 2022 sollen noch ergänzende Anwendungshinweise mit Beispielen und Erläuterungen zur ImmoWertV veröffentlicht werden.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Wertermittlungsverordnung

  • Was ist die Wertermittlungsverordnung?

    Die Wertermittlungsverordnung ist eine Verordnung, um einheitliche und transparente Bewertungen von Immobilien zu gewährleisten und somit Vertrauen und Rechtssicherheit zu schaffen.

  • Was ist der Unterschied zwischen WertV und ImmoWertV?

    Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde schon 1988 erlassen. Seitdem gab es immer wieder Anpassungen, bis sie 2010 von der Immobilienwertemittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst wurde. Diese ist strukturierter und Inhalte wurden zu übersichtlichen und einheitlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst.

  • Ab wann tritt die ImmoWertV in Kraft?

    Seit Anfang 2022 ist die neueste Fassung der ImmoWertV in Kraft, bei der unterschiedliche Richtlinien zur Wertermittlung für Immobilien zusammengefasst wurden.

  • Was wird in der ImmoWertV geregelt?

    Die ImmoWertV regelt insbesondere die Methoden, Verfahren und Anforderungen für die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungseigentum. Durch diese standardisierte Wertermittlung soll ein neutrales und sachlich ermitteltes Ergebnis vorgelegt werden können.

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